Das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Kiel wollen gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Kiel Revision einlegen, das festgestellt hat, dass ein Fahrverbot für alte Diesel-Autos am Theodor-Heuss-Ring in Kiel geboten ist und die im „Luftreinhalteplan“ vorgesehenen Luftfilter nicht ausreichend sind.
Das Urteil ist völlig zurecht so ergangen. Die Luftfilter sind nicht das Mittel um die stetig weit über den Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxid-Emissionen effektiv abzusenken. Die Kritik, die etwa der NABU, der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der ADFC bereits vor dem Urteil geäußert hatten, dass es sich hier um eine Maßnahme handelt, die an der Problematik nichts grundsätzlich ändern wird, ist im Urteil nochmal bestätigt worden. Es ist nicht einzusehen, warum Land und Stadt jetzt weiter auf einer offensichtlich falschen Lösung für die großen Probleme mit den Emissionen und natürlich auch dem Lärm am Theodor-Heuss-Ring bestehen.
Jetzt wäre der Moment das Projekt Luftfilter zu beerdigen und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu folgen und ein Fahrverbot für alte Diesel zu erlassen. Eine 30er-Zone in dem Bereich wäre eine weitere Maßnahme, die eine wirkliche Verbesserung bringen kann. Es müssen endlich die berechtigten Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner und aller Menschen, die täglich auf dem Theodor-Heuss-Ring den erhöhten Emissionen ausgesetzt werden in den Mittelpunkt gestellt werden.