Wenn morgen das Landesverfassungsgericht in Schleswig konkret entscheidet, ob ein generelles Frackingverbot im Landesrecht verankert werden kann, geht es allgemein auch um die politische Meinungsbildung. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers will Klarheit darüber, inwieweit der Landtag einen Gesetzesvorschlag schon umfassend inhaltlich prüfen und abschlägig bescheiden darf, solange die Frist für die Unterschriftensammlung noch läuft.
Das Frackingverbot ist ein Teil des Wasserschutzes. Wem es ernst ist mit der Gesundheit von Mensch und Tier, mit der Unversehrtheit von Umwelt und Natur, muss sich Gehör verschaffen und sich für sein Anliegen einsetzen dürfen. Es ist unverständlich, dass der Landtag in Kiel die Volksinitiative als Vorstufe zu einem Volksbegehren zugunsten besserer Wasserqualität zulässt, gleichzeitig aber seine eigene Kompetenz bezüglich eines Antifracking-Gesetzes in Frage stellt.
Sauberes Wasser gehört zu den Grundrechten aller Menschen. Darauf zu bestehen und dafür zu kämpfen, ist gutes Recht, das unterstützt werden muss. Dieses Recht morgen zu bestätigen, wäre kein Nikolausgeschenk, sondern einfach nur selbstverständlich.